Freitag, 26. Juli 2013

Gauck und die Freiheit

Präsidialer Respekt

Bundespräsident Joachim Gauck hat nach langem Schweigen Edward Snowden, ausdrücklich Respekt gezollt und sich damit deutlich von der Linie der Regierung abgesetzt. Ein mutiger Schritt für einen zur Neutralität verpflichteten Präsidenten.

Endlich erwacht die deutsche Demokratie aus der kollektiven Erstarrung. Einer, der vor über zwanzig Jahren schon einmal als Pfarrer für die Demokratie in diesem damals noch geteilten Land aufstand, zeigt, dass es auch in Zeiten des Wahlkampfes auf das Wichtige achtet, die Demokratie mit ihren Werten verteidigt, die vielen der agierenden Parteipolitiker weniger wert zu sein scheint, als die persönliche Macht.

Er sprach dezent, wie es sich für einen Präsidenten gehört, der in unserer Demokratie nur repräsentative Aufgaben hat, es sei denn er verweigert die Ausfertigung von Gesetzen, was hier nicht infrage stand. Doch wer zwischen die Zeilen hört, die Biografie dieses mutigen Mannes kennt und hinterfragt, wird eine mehr als deutliche Mahnung hören können, die in unserer hektischen Medien-Demokratie nach primitiven amerikanischen Vorbild beinahe untergeht.

Hören wir also hin und fragen wir uns, was er meinte.  "Es könne sein, dass sich Institutionen von Recht und Gesetz entfernten", sagte Gauck der „Passauer Neuen Presse“ (Freitagausgabe). „Dieser Missstand lässt sich in der Regel erst dann beheben, wenn Informationen darüber öffentlich werden.“

Weiterhin sagte Gauck: „Wer sie an die Öffentlichkeit bringt und dabei aus Gewissensgründen handelt, der verdient Respekt.“

Die amerikanische Regierung betrachtet Snowden dagegen als Verräter, weil er geheime Informationen preisgegeben hat.

Gauck kritisierte, dass die Abhöraktionen der amerikanischen Geheimdienste der Freiheit schaden. „Diese Affäre beunruhigt mich sehr“, sagte er. „Die Angst, unsere Telefonate oder Mails würden von ausländischen Nachrichtendiensten erfasst oder gespeichert, schränkt das Freiheitsgefühl ein - und damit besteht die Gefahr, dass die Freiheit an sich beschädigt wird.“ Sie gehöre zu den Grundrechten eines demokratischen Rechtsstaats.

Gauck gestand ein, dass der Staat manchmal die Freiheit einschränken müsse, etwa um Bürger vor Terrorismus zu schützen. Dennoch gebe es in der Verfassung das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde“. Der Bundespräsident forderte, dass stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden müsse.

Institutionen, die sich vom Recht entfernen und die, die dies mittragen und decken, sollten genauestens von uns allen beobachtet werden. Der Bestand unserer Demokratie ist wesentlich wertvoller als die nur behauptete Sicherheit. Wer als Behörde den Weg des Rechts verlässt, wird ein Gegner des Rechtsstaates, den zu bewahren und zu schützen als Garant unserer Grundrechte unser aller Pflicht und Recht ist.

Gegen jeden, der es unternähme, diese Ordnung zu beseitigen, hat jeder Deutsche nach Art. 20 IV GG das Recht auf Widerstand und damit auch eine Pflicht zur Wahrung dieser Ordnung.

Sofern diese Ordnung es nicht schafft, die von ihr garantierten Rechte zu gewähren, sich nur herausredet, wird es Zeit für Widerstand.

Hören wir genau hin, halten wir uns an die Wege des Rechtsstaates, den wir schützen wollen, aber scheuen wir uns nicht, unsere Pflicht zu tun, wo es nötig ist.

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht hat uns unser Präsident gesagt, ohne es zu sagen und gebt endlich #Snowden Asyl, er hat Gutes getan für die Demokratie.

Wer wird den Mut haben aus diesen präsidialen Worten die Konsequenz zu ziehen?
jt 26.7.13

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